Energieberatung

Ich bin in der Expertenliste der dena  als Energieeffizienzexperte für Wohn- und Nichtwohngebäudegelistet und damit berechtigt durch die BAFA geförderte Energieberatungen durchzuführen und durch die KfW geförderte Sanierungen zu
begleiten. Die Förderung von Neubauten mit Lebenszykusanalyse (LCA) biete ich nicht an.


Folgende Dienstleistungen biete ich an:

individuelle Energieberatung (Vorbereitung für Sanierungsmaßnahmen) 

BAFA individueller Sanierungsfahrplan (gefördert) 

BAFA Beratung für Nichtwohngebäude (gefördert) 

Energieausweise 

Fördermittelbeantragung und Baubegleitung (KfW/BAFA, gefördert) 


Individuelle
Energieberatung
Eine individuelle Energieberatung ist genau auf Ihre Situation und Ihre Wünsche ausgerichtet. Gegebenenfalls wird das Gebäude erfasst und berechnet und die Verbesserungen durch einzelne Sanierungsmaßnahmen dargelegt und auch berechnet. Dazu kommt eine Kostenschätzung und überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnung. Natürlich fliesen auch Vorschläge über die sinnvolle Abfolge der Sanierungsschritte mit ein, die Ergebnisse werden persönlich erläutert und Sie bekommen eine knappe Dokumentation. 
Die Kosten werden nach Stundenaufwand abgerechnet und liegen je nach Umfang bei ca. 400 bis 800 € netto zzgl. Mehrwertsteuer. Wenn die Beratung in eine Baubegleitung von KfW-geförderten Maßnahmen mündet (siehe unten), so wird auch die Beratung mit 50% von der KfW bezuschusst.
BAFA Energieberatung Wohngebäude

Die BAFA Energieberatung Wohngebäude ist eine standardisierte Beratungsform als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), welche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst wird und zwar in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal   850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Der iSFP umfasst: 

das Gespräch mit den Eigentümern und eine Besichtigung des Gebäudes zur Aufnahme
   der Daten und Festlegung von individuellen Sanierungszielen

einen standardisierten Beratungsbericht mit:

– einer Analyse des Gebäudebestands und einer Berechnung des Energiebedarfs
– Sanierungsschritte für einen Sanierungsfahrplan bis zu einer für das Gebäude 
  bestmöglichen Sanierungsstufe

– eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahmen unter Einbeziehung möglicher 
  Förderprogramme 

eine persönliche Erläuterung des Berichts und seiner Ergebnisse 

Durch meine Erfahrung als Architekt fließen selbstverständlich auch bautechnische Empfehlungen in den Bericht ein.
Es sollten folgende Unterlagen zur Verfügung stehen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100, die Schornsteinfegerprotokolle und die Energiekostenrechnungen (Gas oder Öl) der letzten 3 Jahre. Falls keine Baupläne vorhanden sind, vermittle ich gerne auch eine kostengünstige Bauaufnahme.

Sie erhalten also ein Gutachten zum energetischen Zustand des Gebäudes, das eine  Grundlage für Planung und Ausführung der Maßnahmen durch Architekten und/oder Handwerker bietet. Das Gutachten ist allerdings noch keine Planung.

Die Kosten des iSFP liegen je nach Art und Größe des Gebäudes für 1-2-Familienhäuser bei ca. 2000 €, bei Mehrfamilienhäusern ca. 3000 €, jeweils abzüglich der Förderung.

BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude

Die  BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude  können Kommunen und Unternehmen erhalten und werden dabei für die Sanierungsberatung bzw. Sanierungsplanung oder auch Neubauplanung gefördert, sofern bestimmte KfW-Effizienzhauskriterien erreicht werden. Gefördert werden 50% des Netto-Beratungsaufwands, jedoch max. 4.000 €.


Energieausweise für Wohngebäude 

Energieausweise für Wohngebäude können entweder nach Verbrauch auf Grundlage der Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre oder nach Bedarf auf Grundlage einer Berechnung des Gebäudes erstellt werden. Alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen Ausweis nach Bedarf, es sei denn, der Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 gestellt. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.


Energieausweise für Nichtwohngebäude
Energieausweise für Nichtwohngebäude können in der Regel als Verbrauchsausweise erstellt werden, sofern der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und die elektrische Beleuchtung bekannt sind, ansonsten muss auch hier ein Bedarfsausweis berechnet werden.

Fördermittel-beantragung und Baubegleitung 

Baubegleitung für KfW- und BAFA-geförderte Maßnahmen

Alle Energieeffizienz-Förderungen der KfW-Bank und des BAFA erfordern inzwischen die Begleitung durch einen Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet ist. Andererseits wird diese Begleitung von der KfW/BAFA wiederum mit einem Zuschuss von 50% bis zu max. 5000 € je Wohneinheit bzw. 1000 € bei Einzelmaßnahmen gefördert. 

Bei Sanierungen können im Rahmen der Baubegleitung auch Beratungen, viele Architektenleistungen wie Planungsleistungen, Ausschreibungen und Bauleitung, aber auch thermographische Untersuchungen oder Blower-Door-Messungen mit gefördert werden.