Ich bin in der Expertenliste der dena als Energieeffizienzexperte für Wohn- und Nichtwohngebäudegelistet und damit berechtigt durch die BAFA geförderte Energieberatungen durchzuführen und durch die KfW geförderte Sanierungen zu
begleiten. Die Förderung von Neubauten mit Lebenszykusanalyse (LCA) biete ich nicht an.
Folgende Dienstleistungen biete ich an:
▪ individuelle Energieberatung (Vorbereitung für Sanierungsmaßnahmen)
▪ BAFA individueller Sanierungsfahrplan (gefördert)
▪ BAFA Beratung für Nichtwohngebäude (gefördert)
▪ Fördermittelbeantragung und Baubegleitung (KfW/BAFA, gefördert)
Die BAFA Energieberatung Wohngebäude ist eine standardisierte Beratungsform als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), welche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst wird und zwar in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Der iSFP umfasst:
▪ das Gespräch mit den Eigentümern und eine Besichtigung des Gebäudes zur Aufnahme
der Daten und Festlegung von individuellen Sanierungszielen
▪ einen standardisierten Beratungsbericht mit:
– einer Analyse des Gebäudebestands und einer Berechnung des Energiebedarfs
– Sanierungsschritte für einen Sanierungsfahrplan bis zu einer für das Gebäude
bestmöglichen Sanierungsstufe
– eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahmen unter Einbeziehung möglicher
Förderprogramme
▪ eine persönliche Erläuterung des Berichts und seiner Ergebnisse
Sie erhalten also ein Gutachten zum energetischen Zustand des Gebäudes, das eine Grundlage für Planung und Ausführung der Maßnahmen durch Architekten und/oder Handwerker bietet. Das Gutachten ist allerdings noch keine Planung.
Die Kosten des iSFP liegen je nach Art und Größe des Gebäudes für 1-2-Familienhäuser bei ca. 2000 €, bei Mehrfamilienhäusern ca. 3000 €, jeweils abzüglich der Förderung.
Die BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude können Kommunen und Unternehmen erhalten und werden dabei für die Sanierungsberatung bzw. Sanierungsplanung oder auch Neubauplanung gefördert, sofern bestimmte KfW-Effizienzhauskriterien erreicht werden. Gefördert werden 50% des Netto-Beratungsaufwands, jedoch max. 4.000 €.
Energieausweise für Wohngebäude können entweder nach Verbrauch auf Grundlage der Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre oder nach Bedarf auf Grundlage einer Berechnung des Gebäudes erstellt werden. Alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen Ausweis nach Bedarf, es sei denn, der Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 gestellt. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.
Fördermittel-beantragung und Baubegleitung
Baubegleitung für KfW- und BAFA-geförderte Maßnahmen
Alle Energieeffizienz-Förderungen der KfW-Bank und des BAFA erfordern inzwischen die Begleitung durch einen Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet ist. Andererseits wird diese Begleitung von der KfW/BAFA wiederum mit einem Zuschuss von 50% bis zu max. 5000 € je Wohneinheit bzw. 1000 € bei Einzelmaßnahmen gefördert.
Bei Sanierungen können im Rahmen der Baubegleitung auch Beratungen, viele Architektenleistungen wie Planungsleistungen, Ausschreibungen und Bauleitung, aber auch thermographische Untersuchungen oder Blower-Door-Messungen mit gefördert werden.


